Allgemeines

Der Tiroler Klimaschutzpreis wird gemeinsam von den Initiator:innen TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG und ORF LANDESSTUDIO SERVICE GmbH & Co KG, Niederlassung Tirol (in der Folge „ORF Tirol“), in den drei Kategorien „Tägliches Leben“, „Schule und Bildung“ sowie „Wirtschaft“ vergeben und zielt darauf ab, innovative und nachhaltige Klimaschutzinitiativen in Tirol zu würdigen und zu fördern. Es werden Bemühungen von Einzelpersonen, Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben, Bildungseinrichtungen, Gemeinden und Personenzusammenschlüssen anerkannt, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz in ihrer Region leisten. Die Leopold-Franzens-Universität (in der Folge „Universität Innsbruck“) unterstützt durch ihre inhaltliche Expertise.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung, das 18. Lebensjahr vollendet haben, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Schulen/Klassen und generell Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände und andere Personenzusammenschlüsse wie Vereine und dergleichen.

Es wird nicht vorausgesetzt, dass der Wohnort bzw. der Sitz der Teilnehmenden in Tirol ist. Das eingereichte Projekt muss sich aber in Tirol auswirken bzw. umgesetzt worden sein.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der Initiator:innen.

Das eingereichte Projekt muss den eigenen Bereich betreffen, bereits abgeschlossen und umgesetzt sein oder unmittelbar vor dem Abschluss bzw. der Umsetzung stehen und dabei bereits erste Ergebnisse erzielt haben.

  • Die Frist zur Einreichung startet am Montag, 09. September 2024, um 00.00 Uhr.
  • Der Einsendeschluss ist Samstag, 30. November 2024, um 24.00 Uhr. Danach einlangende Einreichungen werden nicht gewertet.

Die Teilnehmenden sichern zu, dass die eingereichten Unterlagen bzw. die Einreichungen jeweils von ihnen selbst stammen bzw. erstellt wurden und sie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzen sowie, dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter (wie insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheber:innenrechte, Markenrechte, datenschutzrechtliche Bestimmungen etc.) berührt bzw. verletzt werden. Mit- bzw. Teilurheber:innen müssen bei der Einreichung genannt und einverstanden sein.

Sollten dennoch Ansprüche Dritter gegenüber den Initiator:innen oder der Universität Innsbruck geltend gemacht werden, so halten die Teilnehmenden die Initiator:innen und die Universität Innsbruck diesbezüglich schad- und klaglos.

Einreichung

Für die Teilnahme ist ausschließlich das dafür vorgesehene Einreichformular vorgesehen. Die näheren Details sind ebenfalls diesem Formular zu entnehmen. Einreichung und Teilnahme erfolgen ausschließlich online.

Bewertungskriterien und Auswahlverfahren

Das Verfahren ist zweistufig und besteht aus einem Jury- und einem Publikumsvoting.

Die Jury setzt sich aus je einem Mitglied der Initiator:innen sowie einem Mitglied der Universität Innsbruck zusammen.

Die Jury bewertet alle eingereichten Projekt anhand der Kriterien „Innovation“ (Originalität und Kreativität), „Auswirkungen“ (messbare, positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Umwelt), „Nachhaltigkeit“ (langfristige Tragfähigkeit und Skalierbarkeit des Projektes) und „Vorbildwirkung“ (Potenzial, andere zu inspirieren und zur Nachahmung anzuregen).

Die Jury nominiert anhand dieser Kriterien pro Kategorie drei Teilnehmende, die in der Folge vom ORF Tirol portraitiert und vorgestellt werden, wobei die Jury berechtigt ist, die Kategorienzuordnung abzuändern. Aus den Nominierten bestimmt die Jury pro Kategorie eine/n Preisträger:in.

Zusätzlich hat das Publikum die Möglichkeit, aus der Kategorie „Tägliches Leben“ online über eine/n Gewinner:in abzustimmen.

Auszeichnung

Die Gewinner:innen erhalten kein Preisgeld. Sie erhalten eine Auszeichnung in Form einer Urkunde und sind berechtigt, das Prädikat „Ausgezeichnet mit dem Tiroler Klimaschutzpreis“ zu tragen. Außerdem erhalten sie breitenwirksame Aufmerksamkeit in den Medien des ORF Tirol.

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Veranstaltung statt, zu der alle Nominierten eingeladen werden.

Eine Verpflichtung zur Vergabe eines Preises besteht nicht.

Ein und dasselbe Projekt kann von den Initiator:innen nur einmal nominiert werden.

Rechteinräumung

Die Teilnehmenden räumen den Initiator:innen im Falle der Auszeichnung unentgeltlich und unwiderruflich das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht ein, die eingereichten Unterlagen (insbesondere Fotos und Kurzbeschreibung) in veränderter (vor allem gekürzter) und unveränderter Form zu nutzen und in allen Nutzungsarten zu verwerten, insbesondere zum Zwecke der Dokumentation und der öffentlichen Berichterstattung in verschiedensten Medien (Printmedien, Online-Medien, TV-Berichterstattungen etc.) zu verwenden und zu veröffentlichen.

Datenschutz

Wir verarbeiten folgende Sie betreffenden Daten: Einreicher, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Informationen zum Projekt. Ihre Daten werden ausschließlich zu den Zwecken der Gewinnabwicklung und im Rahmen des Auswahlverfahren verbunden mit einer ggf. Veröffentlichung auf Basis Ihrer Zustimmung gem. Art 6 (1) a DSGVO verarbeitet. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt, sobald die Widerrufserklärung zugeht und lässt bereits auf Grund der erteilten Zustimmung erfolgte Verarbeitungen unberührt. Die Daten werden ausschließlich an ORF Tirol und Universität Innsbruck zu obigen Zwecken weitergegeben und mit Ende der Vergabe des Tiroler Klimaschutzpreises gelöscht.

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Sonstige Bestimmungen

Mit der Teilnahme an der Ausschreibung erklärt sich der/die Teilnehmende mit den vorgenannten Bedingungen (die seitens der Initiator:innen jederzeit geändert werden können, was umgehend bekanntzugeben ist) einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu Grunde liegt, sind für den/die Teilnehmende/n nicht auf Dritte übertragbar.

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Initiator:innen behalten sich das Recht vor, den Tiroler Klimaschutzpreis ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen oder auszusetzen oder dessen Modalitäten zu ändern, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeiten der Initiatoren liegen. Einsendungen, die von den Initiatoren als unpassend oder unangemessen erachtet werden, werden gelöscht und sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wird in einzelnen oder allen Kategorien keine der Einreichungen von der Jury für auszeichnungswürdig befunden, kann von einer Auszeichnung in einzelnen oder allen Kategorien abgesehen werden.